Impressum


 

 Angaben gemäß § 5 TMG:

prögergärten - Stefan Pröger

Dipl.-Ing. Landschaftsplanung (FH) Stefan Pröger
Vor dem Brückentor 11
37269 Eschwege

 

Kontakt:

Telefon: (0 56 51) 33 58 44
E-Mail: info@proegergaerten.de

 

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE243368475

 

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:
SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG
Bahnhofstraße 69
35185 Wiesbaden

Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

 

Streitschlichtung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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AGB’s der Firma prögergärten

 

 

§1 Allgemeines – Geltungsbereich

 

 (1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung von prögergärten Inh.: Stefan Pröger, Honer Straße 29, 37269 Eschwege und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie vertragliche Vereinbarungen und Angebote.

 

Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung als anerkannt.

 

 (2) Ausdrücklich widerspricht prögergärten Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren abweichen, diesen entgegenstehen oder ergänzen, selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht automatisch Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich durch prögergärten schriftlich zugestimmt.

 

(3) Die von der Firma prögergärten unterbreiteten Angebote gelten bis zur Auftragserteilung als freibleibend.

 

 (4 ) Ideen, Planungen, Entwürfe, Zeichnungen und selbst erstellte Angebotstexte sind Eigentum von prögergärten und dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Bei ausbleibender Auftragserteilung sind diese unverzüglich an prögergärten zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden.

 

 

§2 Vertragsabschluss

(1) prögergärten hält sich an abgegebene Angebote drei Monate gebunden, ausgenommen sind Rohstoff- und Materialpreise die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.

(2) Mit der Bestellung von Waren und/oder Bau- und/oder Dienstleistungen erklärt sich der Kunde verbindlich bereit, diese erwerben zu wollen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.

(3) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.

 

 

§3 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen

(1) Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/oder Dienstleistungen binnen einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme  ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsvollzug. Näheres wie Skonto etc. wird auf der Rechnung geregelt.

(2) prögergärten behält sich vor, Abschlagszahlungen nach Baufortschritten zu verlangen, werden diese nicht verlangt, bleiben, bis zur Begleichung der Material- bzw. Zwischen- oder Schlussrechnung, sämtliche gelieferten Materialien im Besitz von prögergärten, genauso bleiben sämtliche durch uns entsorgte Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- bzw. Schlussrechnung im Besitz des Auftraggebers.

(3) Als Mehrwertsteuer wird immer der zur Zeit der Rechnungsstellung geltende gesetzliche Mehrwertsteuersatz ausgewiesen und berechnet.

(4) Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätig bleiben unserer Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

 

(5) Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, sowie Arbeiten unter erschwerten, nicht voraussehbaren Bedingungen behalten wir uns vor, Zuschläge zu berechnen.

 

(6) Wünscht unser Kunde über das Leistungsverzeichnis, bzw. Angebot hinaus gehende Leistungen, so werden diese nach Aufwand abgerechnet und durch Rapportzettel/Lieferscheine nachgewiesen.

 

(7) Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt auf Basis der tatsächlich gelieferten und eingebauten Mengen, es sei denn, ein Festpreis wurde vereinbart.

 

  

§4 Ausführungs- und Lieferpflichten

(1) Im Falle von Wetterkatastrophen, wie z.B. Dürre, Frost oder Hagel oder anderen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen wie z.B. Seuchen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Liefer- bzw. Ausführungsfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände  die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so werden wir von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei.

 

In diesen Fällen kann der Kunde keinen Schadensersatz geltend machen.

(2) Feste Ausführungs– und Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend.

(3) Teilleistungen und -lieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.

(4) Bei der Ausführung sämtlicher Tätigkeiten hält sich prögergärten an geltende DIN-Vorschriften, sowie an die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

§5 Maße und Muster

(1) Sämtliche Maße sind Circa-Maße, welche innerhalb der gesetzlichen Normen nach oben oder unten zulässigerweise abweichen können.

(2) Beim Handel mit Naturprodukten, können Formen und Farben von denen als Beispiel gezeigten Bildern und Mustern der Materialien (die gilt besonders für Natursteine und Pflanzen) abweichen.

§6 Garantie und Gewährleistung

(1) Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über ein bzw. zwei Jahre übernommen werden. Eine im Rahmen der Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die richtige Behandlung der Pflanzen durch den Kunden außerhalb unserer Pflegeleistung voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache etc.). Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost, Dürre, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie ausgenommen, obgleich wir versuchen solche Ereignisse zu beobachten um diesen gegebenenfalls entgegenwirken zu können. Im Regelfall ersetzen wir  einzelne Ausfälle von Pflanzen aus Kulanzgründen, vorausgesetzt es sind keine fahrlässigen Schädigungen durch den Kunden erkennbar.

(2) prögergärten übernimmt die Gewährleistung nur im Umfang der im Leistungsverzeichnis oder den dazugehörigen Plänen bzw. im Angebot und den dazugehörigen Plänen vorgenommenen Leistungsbeschreibung.

 

(3) Es gelten die Gewährleistungsfristen gem. BGB.

(4) Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen, steht dem Kunden ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Vom Vertrag zurücktreten kann der Kunde nur im Falle von grob fahrlässigen und schwerwiegenden Mängeln, die unter keinen Umständen durch Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden.

(5) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.

§7 Pflichten des Kunden

(1) Die für die Ausführung der Arbeiten nötigen Unterlagen sind uns von unseren Kunden unentgeltlich und rechtzeitig zur übergeben. Dazu zählen auch Unterlagen über alle Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom-, Telefon-, Computer- und andere Versorgungsleitungen im Bereich des Bauvorhabens, soweit vorhanden.

 

(2) Für vom Kunden gestellte Materialien bzw. Pflanzen kann prögergärten keine Garantie übernehmen.

 

(3) Der Kunde gewährt für die Baumaßnahme das Betreten seines Grundstückes und das Bereitstellen von Wasser, Strom oder anderen vorab vereinbarten Notwendigkeiten.

 

 

 

  §8 Schlussabstimmungen

(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der allgemeine Gerichtsstand von prögergärten (Amtsgericht Eschwege).

 

(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages -einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung- ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst am nächsten kommt.

 

 (3) Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.